Notwendiger Schutz im täglichen Umgang miteinander

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist ein hohes Gut. Dieses zu schützen erfordert gemeinsames Handeln aller Beteiligten.
Angesichts steigender Zahlen von Covid-19-Infektionen in ganz Deutschland appeliert die Axiom Nord GmbH Personaldienstleistung nochmals an alle Mitarbeiter, die beschlossenen Festlegungen, besonders die AHA-Regel, konsequent zu befolgen.
Weiterhin gelten für die Mitarbeiter der Axiom Nord GmbH nachfolgende zusätzliche Festlegungen:

  • Beim Besuch der Niederlassungen besteht für die Mitarbeiter die Pflicht, einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen
  • Besuche in den Niederlassungen sind auf das Notwendigste zu reduzieren. Notwendige Absprachen erfolgen über Telefon, E-Mail und weitere moderne digitale Kommunikationsmitteln
  • Tätigkeitsnachweise sind in die Briefkästen zu werfen, bzw. per Post zuzustellen.
  • Urlauber, die sich in Corona-Risikogebieten aufgehalten haben, haben dies nach Rückkehr unverzüglich, vor Arbeitsaufnahme, der Axiom Nord GmbH mitzuteilen. In diesem Zusammenhang verweisen wir nochmals auf unsere Mitarbeiterinformation zu Urlaubsreisen unter Corona-Bedingungen.
  • Mitarbeiter, die Symptome einer Covid-19-Infektion zeigen, kontaktieren umgehend ihren Hausarzt bzw. das Gesundheitsamt, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Gleichzeit ist die Axiom Nord GmbH umgehend telefonisch zu informieren.