DSGVO: Folgen für Bewerber, Mitarbeiter und Kunden kurz erklärt

Seit dem 25. Mai ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Der Datenschutz in Unternehmen war auch vorher schon im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Doch was ist neu?

Das Wichtigste hat Stefan Suckow, Geschäftsführer der Axiom Nord GmbH Personaldienstleistung für Sie noch einmal zusammengefasst.

"Es geht grundsätzlich um alle Daten, anhand derer jemand identifiziert werden kann", erläutert Stefan Suckow. Neben dem Namen und der Wohnadresse seien das zum Beispiel auch die IP-Adresse, das Geburtsdatum, die Bankverbindungsdaten oder die Sozialversicherungsnummer. Sobald diese Daten nicht ausschließlich für Zwecke genutzt werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, müsse hierfür eine Einwilligung eingeholt werden. "Das gilt also auch für Anfragen von Dritten über Mitarbeiter oder die Veröffentlichung von Foto und Namen auf der Internetseite", so Stefan Suckow.

Bewerbungen und Aufbewahrungsfristen

Gerade für uns ist der Umgang mit Bewerberdaten ein wichtiges Thema. Jeder Bewerber erhält einen Berwerbungsbogen , wo er über den Umgang mit seinen Bewerbungsdaten aufgeklärt wird. In diesem Fall dürften dem Bewerber auch andere geeignete Stellen vorgeschlagen werden, auf die er sich nicht konkret beworben habe. Ohne Einwilligung dürften Bewerbungen maximal zwei Monate archiviert werden. "Dieser Zeitraum resultiert daraus, dass abgelehnte Bewerber binnen zwei Monaten gegen ihre Absage klagen können, wenn sie einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) vermuten. Anschließend müssen die Daten gelöscht werden, "es sei denn, der Bewerber hat der Speicherung ausdrücklich zugestimmt."

Verschwiegenheitserklärung

Mit unseren Kunden haben wir Verschwiegenheitserklärungen zu schließen. Hierzu reicht es, wenn der Kunde diese einmalig ausfüllt - die Erklärung muss nicht für jeden einzelnen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erstellt werden.

Datenschutzerklärung auf der Internetseite

Für die Axiom Nord GmbH Personaldienstleistung haben wir einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser ist in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite veröffentlichet. In der Erklärung wird erklärt welche Daten zu welchem Zweck erhoben und an welche Dienstleister sie weitergegeben werden.