Bundestag berät über Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungesetz

Heute wird im Bundestag über die Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes debattiert. Unser Interessenverband der iGZ hat sich in den bisherigen Beratungen dafür eingesetzt, die Belastungen für die Unternehmen, die mit dem Gesetz einhergehen, zu reduzieren.

Mit dem Vorschlag des Verbandes wurde die Möglichkeit geschaffen, durch einen Tarifvertrag von der Höchstüberlassungsdauer abzuweichen. Nach drei Monaten Einsatzpause darf derselbe Arbeitnehmer zudem erneut in einem Kundenunternehmen eingesetzt werden. Ursprünglich war hier eine Unterbrechung von mindestens sechs Monaten vorgesehen. Die Fraktion der Linken lehnt diese Variante völlig ab bezieht sich auf den Arbeitsplatz, der nach 18 Monaten in eine Festanstellung münden muss. Über die Auswirkungen auf die laufenden Geschäftsbeziehungen werden wir Sie in den folgenden Tagen persönlich informieren. Weitere Infos....