Änderung des Infektionsschutzgesetzes - 3G am Arbeitsplatz

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag (18.11.2021) den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und anderer Gesetze gebilligt. Am Freitag (19.11.2021) hat das Gesetz den Bundesrat passiert. Mit der Novelle greifen nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November neue bundesweite Corona-Schutzvorkehrungen. Nach Inkrafttreten, voraussichtlich am 24.11.2021, sollen die Neuregelungen des IfSG vorerst bis zum 19.03.2022 gelten.

Ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Konkrete Hinweise zu deren Umsetzung finden Sie in der <link file:4190 download file>Stellungnahme des IGZ.