Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Homepage informiert hat, wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt. Grundlegende Regelungen bleiben somit bestehen – die Impfbereitschaft soll mit Hilfe der Arbeitgeber gefördert werden. Weitergehende Informationen erhalten Sie über den nachfolgend beigefügten Link.
Die Änderungen treten zum 10. September 2021 in Kraft.