Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Homepage informiert hat, wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt. Grundlegende Regelungen bleiben somit bestehen – die Impfbereitschaft soll mit Hilfe der Arbeitgeber gefördert werden. Weitergehende Informationen erhalten Sie über den nachfolgend beigefügten Link.

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/corona-arbeitsschutzverordnung-verlaengert-und-ergaenzt.html

Die Änderungen treten zum 10. September 2021 in Kraft.