Beiträge zur Unfallversicherung

Jeder Betrieb, auch wenn er nur einen einzigen Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung zu leisten. Im Falle gewerblicher Betriebe sind die Berufsgenossenschaften dafür zuständig. Im Jahr 2018 betrug der Beitrag pro Vollzeitbeschäftigtem durchschnittlich 350 Euro. Das sogenannte Umlagesoll, also der gesamte Finanzbedarf der gewerblichen Berufsgenossenschaften, belief sich auf rund 11,5 Milliarden Euro.

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