Kontrolle als Zeichen der Verantwortung

Alkoholkonsum im Arbeitsumfeld ist seit vielen Jahren als Problem bekannt. Und dennoch schätzt man, dass bei etwa der Hälfte aller Arbeitsunfälle Alkohol im Spiel war. Noch schwieriger abzuschätzen ist der Einfluss von Medikamenten und illegalen Drogen. Doch eines ist ganz klar: Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht zur Verhinderung von Unfällen.

Studien zufolge „dopen“ sich fast 10 Prozent der Deutschen, das heißt sie nehmen Medikamente ohne medizinische Notwendigkeit ein, um leistungsfähiger zu sein oder besser mit Stress fertig zu werden. Zudem konsumieren geschätzt 7 Prozent der Deutschen im erwerbsfähigen Alter illegale Drogen – quer durch alle Bildungsschichten. Egal ob die illegale Droge Haschisch, die legale Droge Alkohol oder ein leistungssteigerndes Medikament – die Beeinflussung von Wahrnehmung und Verhalten kann zu Unfällen am Arbeitsplatz führen. Unabhängig davon, ob die Folgen eines solchen Unfalls nur wirtschaftlicher oder sogar gesundheitlicher Natur sind, eines sind sie jedenfalls nicht: versichert.

Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind eindeutig: „Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.“ (DGUV Vorschrift 1 §15 (2)) Und: „Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.“ (DGUV Vorschrift 1 §7(2)) Was heißt das in der Praxis? Sicherheitsbeauftragte und Vorgesetzte dürfen keinesfalls die Augen vor Drogenkonsum verschließen. Sie tragen Verantwortung dafür, dass Mitarbeiter weder  sich selbst noch andere gefährden.

Quelle: www.praevention-aktuell.de