Unfallversichert beim Betriebsausflug

In vielen Unternehmen ist der Betriebsausflug fester Bestandteil des Veranstaltungskalenders. Gemeinsame Unternehmungen motivieren die Beschäftigten und stärken den Zusammenhalt im Team. Doch die Veranstaltungen mit den Kolleginnen und Kollegen gehen nicht immer unfallfrei aus. Beschäftigte, die während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung verunglücken, sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 05. Juli 2016 entschieden, dass auch die Veranstaltungen einzelner Abteilungen eines Unternehmens versichert sind. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung von der Unternehmensleitung oder der Betriebsleitung gewollt ist und betriebliche Vorgaben für den Rahmen der Veranstaltung mit der Abteilungs- oder Sachgebietsleitung vereinbart werden, wie beispielsweise die zeitliche Gestaltung, Zeitgutschriften oder finanzielle Förderungen. Weitere Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander gefördert wird, alle Beschäftigten der Abteilung eingeladen werden und der Abteilungsleiter den Betriebsausflug selbst veranstaltet. Die persönliche Anwesenheit der Unternehmensleitung ist nicht mehr erforderlich.

In seiner heutigen Entscheidung hat das BSG präzisiert, welche Anforderungen an die Art der Veranstaltung, die Einladung und den Kreis der Teilnehmenden zu stellen sind, damit Versicherungsschutz besteht. Das BSG hat entschieden, dass die Einladung zu einer sportlichen Veranstaltung, wie zum Beispiel einem Fußballturnier, die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllt, selbst wenn ein Rahmenprogramm stattfindet.

Die VBG versichert Unfälle, die sich bei Betriebsausflügen ereignen, sowie die Wege von und zum Ort der Veranstaltung. Für ehemalige Mitarbeiter, Familienangehörige und Gäste, die teilnehmen, besteht kein Versicherungsschutz. Mehr Informationen finden Interessierte unter www.vbg.de.

Quelle: www.vbg.de