Unfälle durch Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken bilden unabhängig von der Branche einen Schwerpunkt in der Unfallstatistik. Es ereignen sich jeden Tag mehr als 1.000 derartiger Unfälle in Deutschland, 50.000 Krankenhauseinweisungen pro Jahr in Folge von Stürzen. Mehr als 6.100 dieser Unfälle pro Jahr führen zu Dauerschäden mit der Folge neuer Rentenzahlungen. Diese Unfallarten sind branchenunabhängig und somit Thema für die Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 ArbSchG i.V.m. § 3 ArbStättV) jedes Unternehmens.
Sturzgefährdungen auf der Ebene können unterschieden werden in Gefährdungen durch:
- Ausrutschen
- Stolpern
- Umknicken
- Fehltreten
Rutschgefährdungen treten unter anderem auf bei:
- rutschigen Trittflächen (Flächen mit öligen, fettigen, schmierigen Verschmutzungen, wie Speiseresten, Ölen, Fetten, Pflanzenabfällen und anderen)
- nassen Trittflächen (stauende Nässe durch fehlende Abflussmöglichkeiten)
- glatten Trittflächen (geschliffene, mit Pflegemitteln polierte Flächen), unter anderem auf Treppenstufen und Stufenkanten
- Flächen mit witterungsbedingter Glätte (Eis, Schnee)
- losen Ablagerungen auf Trittflächen (Laub, körniges Material, Staub)
- losen Belägen auf Trittflächen (Teppiche, Bleche, Roste)
- wechselndem Belag auf Trittflächen mit unterschiedlichem Gleitreibungswiderstand
- zu großer Unterschied des Gleitreibungswiderstandes von Treppenstufe und Stufenkante
- Trittflächen mit Neigung/Steigung (Auffahrrampen, Laufstege und andere)
Gefährdungen durch Stolpern, Umknicken oder Fehltreten entstehen durch
- unebene Flächen (Stufungen, Schrägen/Welligkeit, Öffnungen/Vertiefungen)
- gelöste, hochstehende Belagränder oder Stufenkantenprofile
- Fußangeln, die Fußspitze oder Fuß erfassen (zum Beispiel Spanndraht)
- herumliegende Gegenstände
- unzureichende Form und Größe der Auftrittsfläche
- unzureichende Tragfähigkeit der Trittfläche
- fehlendes Kabelmanagement (Büro)
- persönliches Fehlverhalten (z. B. Springen von LKW-Stufe, Baufahrzeugen)
- unzureichende Beleuchtung
Technische und organisatorische Maßnahmen für sturzsichere Fußböden
- Auswahl rutschsicherer Beläge
- Verwendung von Bodenbelägen mit Verdrängungsraum (Durchbrüchen) bei starken Verschmutzungen
- Verwendung von rutschhemmenden Beschichtungen (mit körnigen Einstreuungen) bei dünnen filmartigen Schmutzschichten
- Vermeidung von wechselnden Bodenbelägen mit großem Unterschied der Rutschhemmung
- Gleiche Steighöhen bei benachbarten stufenförmigen oder podestartigen Erhebungen/Vertiefungen
Oberflächenbehandlung
- pflegeleichter Zustand der Trittflächen; Eindringen von schmierigen und öligen Stoffen verhindern (zum Beispiel durch Versiegelung)
- chemische Nachbehandlung (mit Flusssäure und anderem) zur Erhöhung der Oberflächenrauigkeit von Trittflächen
- mechanische und thermische Nachbehandlung (Schleifen, Fräsen, Strahlen, Stocken, Beflammen)
- laser-technische Nachbehandlung
Gewährleistung von Rutschsicherheit durch Reinigung und Pflege
- Sofortiges Auftragen von Abstumpfmitteln bei auftretender Glätte (zum Beispiel Sägespäne, Taumittel, Sand)
Bauliche Maßnahmen
- Vermeidung von Nässestaus in Nassbereichen durch geeignete Entwässerungsmöglichkeit (zum Beispiel Abfluss mit Gefälle >1%)
- Vermeidung von witterungsbedingter Glätte infolge Eis, Schnee, Nässe an ständigen Arbeitsplätzen im Freien (zum Beispiel durch Überdachung)
- Befestigung von losen Belägen mit geringer Rutschhemmung an der Unterseite (zum Beispiel von Teppichen, Gitterrosten)
- Ausfüllen von Vertiefungen, Löchern
- Überdecken von trittunsicheren Flächen (zum Beispiel mit nicht-verschiebbaren Blechen, Platten)
- Anbringung von Gleitschutzleisten auf geneigten Trittflächen mit Steigung >11° und/oder bei unzureichender Rutschhemmung (im Abstand zwischen 400 und 500 mm)
Zusätzliche Absicherung
- Anbringen von Handläufen, Haltegriffen oder anderen Haltemöglichkeiten auf trittunsicheren Flächen
- Absicherung von Gefahrstellen, in die durch Sturz hineingeraten werden kann (zum Beispiel mit trennenden Schutzeinrichtungen)
Organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen gegen Sturzgefährdungen
- Beseitigung beziehungsweise Vermeidung von Unordnung und Ablagerungen im Arbeitsbereich ( § 4 ArbStättV)
- Wahrnehmbarkeit verbleibender Sturzgefährdungen (Beleuchtung, Kontrast, farbliche Kennzeichnung, keine Wahrnehmungstäuschungen) ( ASR A3.4, ASR A3.4/3)
- Anbringung von gekennzeichneten Absperrungen oder Hinweisen (Schilder, Piktogramme) (ASR A1.3, ASR A1.8)
- Durchführung von Unterweisungen ( DGUV Vorschrift 1)
- Beachtung höherer Anforderungen beim Gehen mit getragener Last, Ziehen/Schieben von Last, auf Schrägen (Sichteinschränkungen, Schwerpunktverlagerung des Körpers und anderem); ausreichender Bewegungsraum
- Erfassen und Berücksichtigen physischer und psychischer Leistungsvoraussetzungen/Überforderungen (Balancestörungen, körperliche Störungen des Bewegungsapparates, verlangsamtes Reaktionsvermögen)
- Bereitstellung von geeignetem Schuhwerk
- Verhaltenspiktogramme z. B. an Baufahrzeugen: „Nicht springen“
Hinweise zur Auswahl von geeignetem Schuhwerk
- Schuhsohlen sollen flexibel und in allen Richtungen gleichmäßig profiliert sein. Querprofile sind bei verschmutzten Böden am wirksamsten.
- Ein stark ausgeprägtes Sohlenprofil ist nicht immer gleichbedeutend mit einer hohen Rutschsicherheit.
- Schlamm, Schnee und ähnliches erfordern ein grobes Sohlenprofil mit selbstreinigender, offener Randgestaltung.
- Je geringer der Verschmutzungsgrad, desto feiner die Profilierung.
- Bei Fußbodenverschmutzungen sind folgende Sohlenwerkstoffe zu empfehlen:
- für ölige und fettige Fußböden: vor allem Weich-PUR, PUR, PVC
- für nasse und schlammige Fußböden: vor allem Gummi
- Bei niedrigen beziehungsweise frostigen Umgebungstemperaturen sind Sohlen aus harten Werkstoffen oder Werkstoffen, die zum Verspröden neigen, zum Beispiel aus Leder, Hartplaste oder PUR, ungeeignet; geeignet sind zum Beispiel flexible Gummisohlen.
- Bei vorgeschädigten Sprunggelenken: Sicherheitsschuhe mit hohem Schaft
Quelle: www.sifa-news.de Autor:
Stefan Johannsen, Diplom Biologe