Arbeiten im Freien – Hautschutz beachten

Rund drei Millionen Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend oder zeitweise im Freien und sind damit verstärkt der Sonne und damit auch der ultravioletten Strahlung ausgesetzt.

Die winterweiße Haut reagiert auf Sonnenstrahlung ab März/April besonders empfindlich. Hellhäutige, blauäugige Menschen, Menschen, die bestimmte Medikamente einnehmen müssen, und Menschen mit Hautkrankheiten können gefährdet sein. Außer mit Sonnenbrand reagiert die Haut auf Sonnenstrahlung mit Faltenbildung (vorzeitige Hautalterung) oder sogar mit Hautkrebs.

Bei beruflicher Tätigkeit im Freien besteht ein deutlich höheres Hautkrebsrisiko als bei Tätigkeiten in Innenräumen; daher wurden bestimmte Typen des hellen Hautkrebses und seiner Vorstufen 2015 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Dies gilt jedoch nicht für das Basalzellkarzinom und Formen des schwarzen Hautkrebses (malignes Melanom); sie wurden bislang nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.

Der UV-Index (UVI) beschreibt den Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen ultravioletten Strahlung. Erkundigen Sie sich nach dem UV-Index (www.bfs.de, www.dwd.de), denn auch bei bewölktem Himmel ist die UV-Strahlung nicht unerheblich!

  •  ab UV-Index 3 langärmelige Kleidung tragen, nicht mit freiem Oberkörper arbeiten,
  •  ab UV-Index 3 unbekleidete Körperstellen reichhaltig mit UV-Schutzmittel (Sonnenschutzmittel) eincremen Zusätzlich
  •  Zusätzlich ab UV-Index 6 direkte Sonne meiden

UV-Strahlung braucht jeder Mensch für sein Wohlbefinden, ebenfalls wird durch diese die für die Knochen wichtige Vitamin-D-Produktion verstärkt. Bei einem Übermaß kann es aber auch zu Schädigungen an Haut und Augen (z. B. Bindehautreizung) kommen. Die Haut verfügt über natürliche Schutzmechanismen. Dazu gehört zum einen die Bräunung der Haut, zum anderen die Ausbildung einer „Lichtschwiele“, also einer Verdickung der Hornhaut. Bis sich diese Schutzmechanismen ausbilden, braucht es einige Zeit.

Auf ungeschützter Haut führt ein Zuviel an Sonnenstrahlung nach einiger Zeit zum Sonnenbrand. Leider haben wir keine Sensoren dafür, wie viel UV-Strahlung für unsere Haut genug ist, bevor sie mit Rötung, Brennen und Blasenbildung (akuter Sonnenbrand) reagiert.
Besonders an sonnenexponierten Stellen, vor allem im Gesicht, können sich über Jahre zunächst kleine, helle, später schuppige Hautveränderungen zeigen, die teilweise verhornen. Dies kann heller Hautkrebs oder eine Vorstufe davon sein.

Beobachten Sie deshalb Ihre Haut.

Folgende Hautschutz-Tipps sollten Sie beachten und an Ihre Mitarbeiter weitergeben:

  •  Verbringen Sie möglichst die ersten sonnigen Tage im Schatten und erhöhen Sie nur langsam die Sonnendosis. Ein Vorbräunen im Sonnenstudio schützt die Haut nur sehr begrenzt. Meiden Sie die Mittagssonne, zwischen 11–15 Uhr ist die UV-Strahlenbelastung am höchsten.
  •  Je dichter die Kleidung, desto höher die Schutzwirkung. Bei nasser Kleidung verringert sich der Schutz.
  •  Alle Hautpartien, die dann noch der UV-Strahlung ausgesetzt sein können, sollten entsprechend Herstellerangaben rechtzeitig, gleichmäßig und ausgiebig mit Sonnenschutzcreme (UVA- und UVB-wirksam) eingecremt werden. Wenn Abrieb, Reibung, Schwitzen den Sonnenschutzcreme-Film verringern, ist Nachcremen nötig. Sonnenschutzcreme bietet keinen 100%igen Schutz gegen UV-Strahlung!
  •  Denken Sie auch an eine geeignete Kopfbedeckung, die die empfindlichen Sonnenterrassen (Stirn, Ohrmuschel, Nacken) gegen UV-Licht schützt; die Helm- oder Hutkrempe sollte ca. 5 cm breit sein. Ideal: Ohren- und Nackenschutz.
  •  Die Sonnenbrille muss CE-geprüft sein und dem gewerblichen Bereich der DIN EN ISO 172 entsprechen, der Schutzfilter der Umgebung angepasst sein. Seitenschutz und Passgenauigkeit sind ebenso wichtig (DGUV Regel 112-192 Augenschutz).

Quelle: www.sifa-news.de Autor:
Stefan Johannsen, Dipl.-Biologe