Erste-Hilfe-Material im Betrieb – Verbandskästen regelmäßig auf Vollständigkeit überprüfen

In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.

Entsprechend Technischer Regel für Arbeitsstätten ASR A 4.3 ist Folgendes Erste-Hilfe-Material erforderlich:

  • Erste-Hilfe-Material ist in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen (z. B. Rucksäcke, Taschen, Schränke), im Folgenden Verbandkasten genannt, vorzuhalten.
  • Die Verbandkästen sind auf die Arbeitsstätte so zu verteilen, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind.
  • Sie sind überall dort aufzubewahren, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen.
  • Statt eines großen Verbandkastens können zwei kleine Verbandkästen verwendet werden.
  • Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten B (DIN 13164) als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
  • Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z. B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist.
  • Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen.


Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen im Betrieb


  • Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung können neben der Grundausstattung mit Erste-Hilfe-Material nach auch ergänzende Mittel zur Ersten Hilfe notwendig werden.
  • Mittel zur Ersten Hilfe sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsgerät) und Arzneimittel (z. B. Antidot), die zur Ersten Hilfe benötigt werden.

Checken Sie den Inhalt ihrer Verbandskästen

Checkliste: Vollständigkeit der Verbandkästen DIN 13157 (klein) und DIN 13169 (groß) für ihren Betrieb und 13164 Kfz

Quelle: www.sifa-news.de
Autor: Stefan Johannsen, Dipl.-Biologe