Corona-Schutzmaßnahmen enden

Bis zum 7. April 2023 gelten noch letzte Corona-Schutzmaßnahmen, wie die Maskenpflicht für Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. Danach tritt die ihnen zugrundeliegende Corona-Schutzverordnung außer Kraft.

Arbeitgeber können mit ihren Beschäftigten jedoch weiterhin eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Infolge der ebenfalls außer Kraft tretenden Corona-Impfverordnung wird die bisher aus Steuermitteln finanzierte kostenfreie Corona-Impfung nach dem 7. April zu einer Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. Sie zählt dann zur Regelversorgung.