Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden ab dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests.
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Quelle: Bundesgesundheitsministerium