Schritt für Schritt zur Gefährdungsbeurteilung

Seit 2013 müssen bei einer Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen berücksichtigt werden. Das heißt nicht, dass eine spezielle Gefährdungsbeurteilung angefertigt werden muss, sondern die psychischen Belastungen werden in die bestehende integriert. Denn bei der Gefährdungsbeurteilung geht es immer um die Beurteilung der physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Für diese ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich.

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Quelle: www.praevention-aktuell.de