Nicht in die Knie gehen

Knieschmerzen sind weitverbreitet. Rund ein Fünftel der Erwerbstätigen leidet während oder nach der Arbeit darunter. Das geht aus der jüngsten Erwerbstätigenbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hervor. Dabei wurden Beschwerden in den zwölf Monaten vor dem Zeitpunkt der Untersuchung abgefragt.

Häufiges Knien führt zur Berufskrankheit

Die Ursachen sind vielfältig. Teils liegen sie im Privaten: Die Betroffenen haben Übergewicht, betreiben für die Knie belastende Sportarten wie Fußball oder Basketball oder ihr Kniegelenk wurde bei einem Unfall beschädigt. Teils liegen die Ursachen aber auch im Beruf. Besonders Tätigkeiten, die im Knien verrichtet werden müssen, sind extrem belastend. Ebenso erhöhen die Arbeit in der Hocke, das Heben und Tragen schwerer Lasten sowie ungünstige klimatische Verhältnisse wie Kälte, Nässe, Feuchtigkeit oder Zugluft das Risiko einer Erkrankung. Wer im Knien arbeitet, belastet seine Kniegelenke, die Schleimbeutel und die Menisken sehr stark. Muss ein Knie viele Jahre solch einen hohen Druck aushalten, kann das zu einer Arthrose im Knie führen, der sogenannten Gonarthrose, die seit einigen Jahren zu den Berufskrankheiten zählt. Das heißt, im schlimmsten Fall kann der Beruf nicht mehr ausgeübt werden und das Knie ist dauerhaft beschädigt. Hinzu kommt: Kniende Tätigkeiten belasten auch die Lendenwirbel und können so Rückenschmerzen verursachen.

Knieschmerzen sind häufig

Gefährdet sind alle Menschen, die regelmäßig im Knien arbeiten müssen. Das sind Handwerker, Reinigungspersonal oder auch Gärtner. Ganz stark betroffen sind die Beschäftigten der Bauwirtschaft. Laut Untersuchungen der BG BAU geben bis zu 40 Prozent von ihnen an, gelegentlich bis ständig an Kniegelenksschmerzen zu leiden. „Das Sachgebiet Fußschutz der DGUV empfiehlt deshalb die grundsätzliche Bereitstellung und Benutzung von Knieschutz bei knienden Tätigkeiten“, sagt Andreas Vogt, Leiter des Sachgebiets.

Deshalb sollten Arbeiten, die nicht zwingend auf dem Boden erledigt werden müssen, im Stehen ausgeübt werden (STOP-Prinzip). Fliesenleger können ihre Fliesen auf einem Arbeitstisch schneiden, Gleiches gilt für Installateure, die vorbereitende Tätigkeiten wie das Montieren von Leitungen ebenfalls im Stehen verrichten können. Eine andere Möglichkeit ist es, die Werkzeuge zu verlängern. Beispielsweise können bestimmte Teleskopstangen mit Werkzeugen wie Anreißschlitten, Fugenschneider oder Klebebandroller verbunden werden.

Knieschutz ist die letzte Option

Wenn die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ausgereizt sind, hilft nur noch Knieschutz. Dieser soll die auftretenden Kräfte gleichmäßig verteilen und Verletzungen durch den Untergrund und die zu verwendenden Stoffe und Arbeitsverfahren verhindern. Die DIN EN 14404 definiert die verschiedenen Knieschutz-Typen. Die drei gängigsten sind:

    Knieschützer, die am Bein befestigt sind (Typ 1)

    Knieschutzpolster, die Bestandteil der Hose sind (Typ 2)

    weiche Unterlagen, auf denen gekniet werden kann (Typ 3)

Gute Knieschützer verteilen den Druck, der beim Knien auf die Schleimbeutel einwirkt, gleichmäßig über das gesamte Knie. Sie federn zudem den hohen Momentdruck ab, der beim Niederknien entsteht. „Die Hersteller bieten Knieschutz auch für verschiedene Branchen wie etwa Bergbau oder Straßenbau an“, sagt Vogt.

Knieschützer (Typ 1 und Typ 2) gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Das bedeutet: Sie müssen normkonform sein und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Bevor sie zum ersten Mal getragen werden, muss ein Vorgesetzter die Beschäftigten in der richtigen Handhabung unterweisen. Und der Betrieb muss allen Angestellten, die kniend arbeiten, Knieschützer zur Verfügung stellen. Dabei ist ein guter Knieschützer widerstandsfähig, deckt Knie und Schienbeinhöcker gut ab und sitzt sicher und komfortabel. „Knieschutz vom Typ 1 muss zudem positionierbar sein und bei Bewegung hinreichend in der richtigen Position bleiben. Bei Knieschutz vom Typ 2 sollten Polster nachlieferbar sein“, empfiehlt der Experte vom Sachgebiet Fußschutz.

Knieende Tätigkeiten auflockern

Des Weiteren sollte die kniende Tätigkeit immer wieder durch andere Körperhaltungen aufgelockert unterbrochen werden. Oder noch besser: durch Job-Rotation. Wer die Koffer aufs Gepäckband legt, wechselt sich mit dem Kollegen ab, der diese anschließend im Frachtraum verstaut.

Grundsätzlich gilt für Beschäftigte, die länger als eine Stunde am Tag im Knien oder in der Hocke arbeiten müssen, dass sie das Recht haben, sich vom Betriebsarzt beraten zu lassen (Angebotsvorsorge nach Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, ArbMedVV) – damit sich niemand von der Arbeit in die Knie zwingen lassen muss.

WEITERE INFORMATIONEN

    DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“

    DIN EN 14404 „Persönliche Schutzausrüstung – Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung“

Quelle: https://praevention-aktuell.de