Für Beschäftigte der Zeitarbeit gelten besondere Arbeitsbedingungen, da sie den Einsatzbetrieb und die Tätigkeit häufig wechseln. Wie deren Sicherheit und Gesundheit unter diesen Bedingungen gewährleistet werden können, zeigt die neue Branchenregel "Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen" (Regel 115-801) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.