Gefährdungen an Laderampen, -brücken und Andockstationen erkennen und verringern

Arbeiten im Bereich von Laderampen, -brücken und Andockstationen sind gefahrenträchtig, deshalb sollten Lager- und Logistikbetriebe die Voraussetzungen für ein sicheres Arbeiten in diesen Bereichen durch den Unternehmer als auch von Fahrzeugführer (Fahrer) und Ladepersonal (Verlader) zu schaffen und bei der Erstellung ihrer Gefährdungsbeurteilung folgende Fragen und Hinweise unterstützend berücksichtigen:

Werden organisatorische Voraussetzungen für sichere Abläufe an Laderampen geschaffen?

  •  Benennen Sie einen Ansprechpartner bzw. Koordinator für die Lieferanten
  •  Treffen Sie Festlegungen zur Bereitstellung und Benutzung von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung
  •  Koordinieren Sie Tätigkeiten, z. B. Bedienung der technischen Arbeitsmittel
  •  Treffen Sie Festlegungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln wie z. B. Ladebleche, Flurförderzeuge

Stehen bei Heckverladung Fahrzeuge und Wechselbehälter ungefähr rechtwinklig (ca. 90°) zur Laderampe oder Ladebrücke?

Werden Maßnahmen zur Reduzierung der Quetschgefahr zwischen Fahrzeug und Laderampe/Andockstation ergriffen?

  •  Durchführung von Fahrbewegungen an Andockstationen nur bei geschlossenem Ladetor;
  •  für den Fahrer erkennbar
  •  Einhalten eines Sicherheitsabstands von 0,5 m zwischen Fahrzeugteilen und Teilen der Ladestelle durch Rampenvorsprünge (flexible Abdichtung) oder ähnliche Maßnahmen
  •  Seitlicher Sicherheitsabstand je 0,5 m durch ausreichend breite Tore an Andockstationen
  •  Einweiser außerhalb des Gefahrenbereichs im Blickfeld des Fahrers

Ist die Laderampe ausreichend dimensioniert für die eingesetzten Arbeitsmittel und Ladegüter?

  •  Breite entspricht der maximalen Breite der eingesetzten Transportmittel zuzüglich beidseitigem Sicherheitsabstand von jeweils 0,5 m
  • Mindesttiefe 0,8 m
  •  Höhe für Lkw ca. 1,2 m; für Transporter ca. 0,5 m
  •  Höhenunterschied mit Ladebrücken ausgleichen

Besteht ein sicherer Zugang über Treppen bzw. über geneigte, sicher begeh- oder befahrbare Flächen?

  •  Bei Rampenlänge >20 m sind Abgänge an beiden Enden erforderlich
  •  Rutschhemmende Oberfläche

Sind Bereiche der Laderampe, die nicht der Be- und Entladung dienen oder die nicht häufig genutzt werden und die mindestens 1 m Höhe aufweisen, gegen Absturz gesichert?

  •  Absturzsicherungen sind vorhanden, in der Regel Geländer, bestehend aus Handlauf, Fußleiste und mindestens einer Knieleiste
  •  Installieren Sie gegebenenfalls Klapp- oder Einsteckgeländer
  •  Kennzeichnen Sie die Absturzkante
  •  Absturzsicherung an Treppen, die in Laderampen eingezogen sind

Sind Laderampen für Fahrzeuge mit Hubladebühne geeignet?

  •  Freiraum an der Laderampe zum Unterfahren mit abgesenkter Hubladebühne
  •  Beachten Sie die Eignung der Hubladebühne gemäß Betriebsanleitung

Ist sichergestellt, dass Fahrzeuge nicht von der Laderampe abgezogen werden, bevor die Ladearbeiten abgeschlossen sind?

  •  Wegfahrsicherungen
  •  Signalanlagen
  •  Organisatorische Maßnahmen

Werden Fahrzeuge wirksam gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert?

  •  Sicherung mit einem Unterlegkeil, wenn das Fahrzeug formschlüssig an der Laderampe steht
  •  Sonst Sicherung in beide Rollrichtungen mit zwei Unterlegkeilen während der Ladetätigkeit
  •  Unterlegkeil nie an lenkbare Achse anlegen

Sind Laderampen, Fahrzeugladeflächen und Zugänge ausreichend beleuchtet?

  •  Installieren Sie lichtdurchlässige Dächer oder künstliche Beleuchtung
  •  Sorgen Sie für eine gleichmäßige Ausleuchtung
  •  Stellen Sie sicher, dass Personen auf der Ladefläche erkannt werden können
  •  Tragen von Warnkleidung als ergänzende Maßnahme

Werden Laderampen, Andockstationen, Ladebrücken und Ladebleche regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft?

  •  Bei Laderampen, Andockstationen, Ladebrücken und Ladeblechen haben sich Fristen für die wiederkehrende Prüfungen von längstens einem Jahr bewährt

Ist die tägliche Sicht- und Funktionskontrolle organisiert?

  •  Sorgen Sie dafür, dass eine tägliche Sicht- und Funktionskontrolle durchgeführt und ein Meldesystem für mögliche Mängel organisiert ist

Ist sichergestellt, dass die festgestellten Mängel behoben werden?

  •  Stellen Sie sicher, dass die Ergebnisse der Prüfung durch die befähigte Person dokumentiert werden
  •  Bewahren Sie die Ergebnisse dieser Prüfung mindestens bis zur nächsten Prüfung auf
  •  Organisieren Sie die Mängelverfolgung, auch die der täglichen Sicht- und
  •  Funktionskontrolle. Lassen Sie die Mängel beseitigen.
  • Dokumentieren Sie die Abstellung der Mängel

Werden zum Unternehmen gehörende Fahrer und Ladepersonal vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen?

  •  Unterweisen Sie mindestens einmal jährlich, dokumentieren und berücksichtigen Sie z. B. folgende Inhalte:
  •  Arbeiten an der Andockstation/Laderampe
  •  Sicht- und Funktionskontrolle der Arbeitsmittel bei Schichtbeginn
  •  Benutzung von Ladebrücken
  •  Benutzung von Ladeblechen
  •  Kontrollieren Sie die Umsetzung der Unterweisungsinhalte

Werden Ladebrücken eingesetzt, die für die verwendeten Transportmittel ausreichend bemessen und tragfähig sind?

  •  Kennzeichnen Sie die zulässige Tragfähigkeit
  •  Nutzbare Breite mindestens 1,25 m
  •  Nutzbare Breite immer entsprechend Transportmittel zuzüglich Sicherheitszuschlag z = 0,7 m

Sind ortsfeste Ladebrücken sicher begeh- und befahrbar?

  • Keine Stolperstellen an Ladebrücken in Ruhestellung
  •  Keine Quetsch- oder Scherstellen zwischen beweglichen Teilen und der Umgebung
  •  Kennzeichnen Sie Stolperstellen an Einbaurahmen und Seitenblechen (gelbschwarz)
  •  Achten Sie auf rutschhemmende Oberflächen.

Werden Ladebleche eingesetzt, die geeignet und leicht zu handhaben sind?

  •  Setzen Sie Ladebrücken ein, die gegen Verrutschen gesichert werden können
  •  Achten Sie auf rutschhemmende Oberflächen und geeignete Haltegriffe
  •  Eigengewicht >50 kg: Handhabung durch zwei Personen
  •  Eigengewicht >25 kg: Nutzung von Transportmitteln

Werden Ladebrücken/Ladebleche bestimmungsgemäß verwendet?

  •  Ladebrücken/Ladebleche müssen mindestens 10 cm auf der Ladefläche des Fahrzeugs aufliegen (Federweg des Fahrzeugs beachten)
  •  Neigungswinkel • Halten Sie den Höhenunterschied zwischen den Auflageflächen klein genug, um das Aufsetzen des Transportmittels zu verhindern

Liegen betriebsbezogene Betriebsanweisungen für Ladebleche und Ladebrücken vor und werden diese umgesetzt?

  •  Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf Grundlage der Bedienungsanleitung
  •  Kontrollieren Sie die Einhaltung der Betriebsanweisung und deren Umsetzung

Werden nicht benutzte Ladebleche sicher abgestellt und gegen Umfallen gesichert?

  • Nicht benutzte Ladebleche werden hochkant abgestellt und gegen Umfallen gesichert
  • Arbeits- und Verkehrsflächen werden nicht verstellt

Werden Ladebrücken unverzüglich nach Gebrauch in Ruhestellung gebracht?

  •  An Laderampen angebrachte Ladebrücken werden nach Gebrauch hochgeklappt
  •  Formschlüssige Sicherungen gegen Herabschlagen wirken selbsttätig
  •  In Rampen und Verkehrsflächen eingebaute Lade brücken bilden in Ruhestellung mit den angrenzenden Flächen eine Ebene (Abstützungen wirken selbsttätig)

Finden bei Ihnen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung statt und wird auch das Fahrpersonal einbezogen?

  •  Mögliche Themen: Rückengerechtes Arbeiten (z. B. richtiges Heben und Tragen sowie richtiges Sitzen), gesunde Ernährung, Stressbewältigung, Müdigkeit, Pausengestaltung, Alkohol/Raucherentwöhnung

Quelle: www.sifa-news.de
Stefan Johannsen, Diplom-Biologe