Anschlagmittel sicher einsetzen – Tragfähigkeit, Prüfungen, Ablegereife und Anschlagart berücksichtigen

Anschlagmittel sind beispielsweise Seile, Ketten, Hebebänder, Rundschlingen. Mit ihnen kann die Last unmittelbar mit dem Tragmittel des Hebezeugs, beispielsweise mit einem Kranhaken, verbunden werden. Entscheidend für den Einsatz von Ketten, Seil en oder Hebebändern sind die Art des zu transportierenden Gutes und die Arbeitsumgebung.

Besonders zu beachten sind die Tragfähigkeit, Ablegereife und die Anschlagart (siehe DGUV Information 209-013 (bisher BGI 556).

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung dienen die folgenden Fragen als Handlungshilfe:

Ist organisiert, dass im Betrieb eine Übersicht über die eingesetzten Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel geführt wird?
Lastaufnahmemittel sind z. B. Greifer, Zangen, Traversen.

  •  Anschlagmittel sind Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen.
  •  Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation geführt und regelmäßig aktualisiert wird.

Ist sichergestellt, dass Lasten nur von unterwiesenen Personen (Anschläger) angeschlagen werden?

  • Unterweisen Sie das Personal vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich und dokumentieren Sie dies.
  •  Führen Sie regelmäßig Kontrollen zur Umsetzung der Unterweisungsinhalte durch.
  •  Stellen Sie sicher, dass Ihre Betriebsanweisungen eingehalten werden.

Ist gewährleistet, dass augenfällige Mängel (z. B. Verformungen, fehlende Tragfähigkeitsangaben) an Lastaufnahmeeinrichtungen behoben werden?

  •  Beschädigungen an Steuereinrichtungen oder elektrischen Leitungen
  •  Lasthakensicherung nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig
  •  unmittelbare Mitteilung der Mängel sicherstellen
  •  Mängel beseitigen lassen
  •  Abstellung der Mängel dokumentieren

Ist vorgesehen, dass die regelmäßigen Prüfungen für Lastaufnahmeeinrichtungen fristgerecht durchgeführt werden und die Mängelbeseitigung dokumentiert wird?

  •  Es hat sich bewährt, mindestens jährlich eine Sicht- und Funktionsprüfung durch eine interne oder externe befähigte Person (Sachkundiger) durchzuführen.
  •  Rundstahlketten als Anschlagmittel müssen in Abständen von längstens 3 Jahren einer Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden.
  •  Sicherstellen, dass Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung in Abständen von längstens 3 Jahren einer besonderen Prüfung auf Drahtbrüche und Korrosion unterzogen werden.

Ist sichergestellt, dass die erforderlichen Kennzeichnungen an den Anschlagmitteln dauerhaft und deutlich erkennbar angebracht sind? Zum Beispiel:

  •  Anschlagkette: Anhänger
  •  Hebeband: Aufnäher
  •  Stahldrahtseil: Anhänger

Sorgen Sie dafür, dass eine regelmäßige Prüfung vor dem Einsatz durchgeführt wird und ein funktionierendes Meldesystem für bestehende Mängel organisiert ist
Ist eine ordnungsgemäße Lagerung der Anschlagmittel sichergestellt? Zum Beispiel:

  •  Sicherstellen, dass entsprechende Vorrichtungen vorgehalten werden.
  •  Organisieren, dass Verschmutzung oder Beschädigung bei der Lagerung vermieden werden.

Ist organisiert, dass in Bezug auf die Hebeaufgabe/ Einsatzbereich geeignete Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel eingesetzt werden? Dabei ist u. a. zu beachten:

  •  Sind die Umgebungsbedingungen beachtet (z. B. Kälte, Nässe),
  •  Sicherstellen, dass ein Kantenschutz beim Heben scharfkantiger Lasten eingesetzt wird
  •  Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel entsprechend der Oberflächenbeschaffenheit (z. B. rutschig) auswählen.

Sind Mängel bzw. Beschädigungen an den verwendeten Ketten erkennbar?
Kriterien für die Ablegereife sind z. B.:

  •  Versteifung auf Grund von Überdehnung,
  •  Kettenglieder gekerbt oder verformt,
  • Längung der Kette oder des Einzelgliedes

Sicherstellen, dass ablegereife Ketten umgehend der Benutzung entzogen werden
Sind Mängel bzw. Beschädigungen an den verwendeten Stahldrahtseilen erkennbar?

  •  Kriterien für die Ablegereife sind z. B.:
  •  Knicke,
  •  Quetschung
  •  Sicherstellen, dass ablegereife Stahldrahtseile umgehend der Benutzung entzogen werden.

Sind Mängel bzw. Beschädigungen an den verwendeten Hebebändern und Rundschlingen erkennbar?
Kriterien für die Ablegereife sind z. B.:

  •  Beschädigungen der Ummantelung durch Löcher, Risse und Schnitte,
  •  Verformung durch Wärme,
  •  Einfluss durch aggressive Stoffe,

Sicherstellen, dass ablegereife Hebebänder und Rundschlingen umgehend der Benutzung entzogen werden.
Sind Mängel bzw. Beschädigungen an den verwendeten Lastaufnahmemitteln erkennbar?
Kriterien für die Ablegereife sind z. B.:

  •  Aufgebogene Haken (y-Maß)
  •  Lastspielzahl (Lebensdauer)

Quelle: www.sifa-news.de
Stefan Johannsen, Diplom Biologe