Anforderungen an Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände

Wissenschaftler haben erwiesen, dass natürliches Tageslicht den Arbeitstag nicht nur erleichtert, sondern die Fehlerquote deutlich senkt. Hingegen führen wenig oder gar kein Tageslicht sowie schlechte künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten häufig zur Ermüdung, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwäche.

Ein wesentlicher Grund sich mit den Lichtverhältnissen zu befassen.

In Arbeitsstätten dürfen ausschließlich Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Wände verwendet werden, die von ihren Eigenschaften her den europäischen und nationalen Vorschriften entsprechen und für die Verwendung in der Arbeitsstätte sicher und geeignet sind. Deshalb sind Anforderungen an Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände schon bei der Planung einer Arbeitsstätte zu berücksichtigen.

Sicherheit an erster Stelle: Über die Anforderungen an Fenster

Die ersten Überlegungen fangen bereits bei der richtigen Auswahl der Glasart an. Die eingesetzten Materialien müssen der jeweiligen Nutzung und Einbausituation entsprechen. Mögliche Gefährdungen durch Absturz z. B. durch angrenzende Verkehrswege, Arbeitsplätze oder freistehende Fensterflügel sind entsprechend abzusichern. Ebenso ist das Verletzungsrisiko durch offene Fensterflügel, Griffe, Hebel, Schlösser und Kurbeln zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Fenster, die Teil eines Flucht- oder Rettungsweges sind, müssen zusätzliche Anforderungen der ASR A2.3. erfüllen.

Eine Tageslichtquelle ist auch immer eine Wärmequelle. Als solche müssen Maßnahmen zur Raumtemperaturregulierung eingeplant werden. Dabei dürfen Sonnenschutzsysteme das Öffnen der Fenster zur Lüftung nicht be- oder verhindern.

Eine Besonderheit liegt bei bodentiefen Fenstern; diese werden in Punkto Bruchsicherheit und Anforderungen nach den Kriterien lichtdurchlässiger Wände beurteilt.

Immer häufiger finden sich in modernen Gebäuden Fensterautomaten, die durch Öffnungsaggregate automatisch für ein perfektes Raumklima sorgen. Trotz zahlreicher Vorteiler einer automatischen Be- und Entlüftung verbergen sich auch hier Gefahren, die beurteilt werden müssen. Um Quetschungen, Anstoßen und weitere Verletzungen zu vermeiden, stellt die ASR A1.6 weitere Forderungen an geeignete Schutzmaßnahmen. So sind unter Anderem Einbauhöhe, Eingriffsweite, Schließkräfte, Not-Halt-Einrichtungen, Lichtschranken, gerundete Kanten, manueller Eingriff und eine Netztrenn-einrichtung als einige der Kriterien zu nennen.

Tageslichtsysteme durch Oberlichter, Lichtkuppeln und Flachdachfenster

Wo die Fensteranzahl durch räumliche und bauliche Maßnahmen eingeschränkt ist, können Dachoberlichter, Lichtkuppeln und Fachdachfenster als Tageslichtquelle in Erwägung gezogen werden. Hier liegen die Gefährdungen vorwiegend in der Absicherung gegen Absturz, Herabfallen von Gegenständen durch die Öffnung und die Auswirkungen auf das Raumklima.
Licht- und Raumgestaltung mit lichtdurchlässigen Wänden
Mit lichtdurchlässigen Wänden bieten sich Möglichkeiten zur vielseitigen Raumgestaltung ohne einen enormen Tageslichtverlust. Jedoch ist Lichtdurchlässigkeit auch gleichzeitig mit einer höheren Brüchigkeit und damit einem erhöhten Gefährdungspotenzial verbunden.

Um die Sicherheit am Arbeitsplätz auch bei dieser räumlichen Gestaltung zu wahren, müssen Schutzmaßnahmen, wie:

  •  Kennzeichnung insbesondere in Bereichen von Absätzen, Treppen, Stufen und Transportwegen
  •  Verwendung von Sicherheitsglas bzw. zugelassenes Kunststoffglas mit vergleichbarer Bruchsicherheit
  •  Bei nicht-bruchsicheren Bestandsglasflächen Anbringung geeigneter Splitterschutzfolien

Quelle: www.sifa-news.de
Autor: Stefan Johannsen, Diplom Biologe