Handgeführte Maschinen und Elektrowerkzeuge gehören zur unverzichtbaren Grundausstattung einer jeden Schreinerei und Tischlerei.
Jedoch verbergen sich bei der Nutzung dieser auch zahlreiche Gefahren. Neben einen sachgemäßen und fachkundigen Gebrauch ist die regelmäßige Prüfung ein wesentlicher Punkt.
Gefährlicher Staub
Stäube von Harthölzern wie Eiche und Buche können beim Menschen Krebs erzeugen. Darüber hinaus kann Holzstaub zu Beeinträchtigungen der Atemwege und der Haut, in schlimmeren Fällen zu allergischen Reaktionen führen. Auch können Holzstäube zusammen mit Luftsauerstoff explosionsfähige Gemische bilden. Genügend Gründe also, um möglichst alle zerspanenden und Holzstaub emittierenden Handmaschinen an eine externe Absaugeinrichtung wie einen geprüften Industriestaubsauger anzuschließen. Die Geräte für das Absaugen von Holzstäuben müssen eine Filterqualität der Staubklasse M aufweisen. Die Ausstattung mit einer Werkzeugsteckdose und einer Ein- und Ausschaltautomatik sollte dabei selbstverständlich sein.
Aber auch die Maschinen selbst verursachen gesundheitsgefährdende Emissionen in Form von Schwingungen, die als Lärm und Vibrationen auf die Bedienperson einwirken. Beim Einsatz von Handmaschinen in der Holzbearbeitung muss je nach Bearbeitung mit einem Lärmemissionspegel von deutlich über 90 dB(A) gerechnet werden. Aus diesem Grund ist auch bei einem kurzzeitigen Einsatz grundsätzlich Gehörschutz zu tragen. Der zulässige Beurteilungspegel von 85 dB(A) innerhalb von acht Stunden, ab dem bei einer häufigen Überschreitung eine Lärmschwerhörigkeit möglich ist, wird z. B. bei einem Schallpegel von 97 dB(A) bereits nach 30 Minuten erreicht. Vibrationen der Maschine übertragen sich über die Handgriffe auch auf die Hände und Finger. Bei einem länger andauernden Gebrauch können, je nach Intensität, eine Nervenschädigung, Durchblutungsstörungen oder Gelenkschäden die Folge sein.
Regelmäßige Prüfung
Handmaschinen für die Holzbearbeitung sind ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel, durch die aufgrund äußerer schädigender Einwirkungen, insbesondere beim Einsatz auf Baustellen, eine elektrische Gefährdung für die Bedienperson ausgehen kann. Aus diesem Grunde wird für elektrische Handmaschinen durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 1201 eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung der Geräte durch eine Elektrofachkraft oder eine entsprechend elektrotechnisch unterwiesene Person gefordert. Der Richtwert für die Prüffristen beträgt sechs Monate, beim Einsatz auf Bau- und Montagestellen drei Monate.
Stellen Sie den sicheren Einsatz handgeführte Maschinen und Elektrowerkzeuge sicher durch folgende Fragen:
- Sind die Beschäftigten über die auftretenden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Einsatz handgeführter Holzbearbeitungsmaschinen informiert worden?
- Unterziehen die Beschäftigten die Handmaschinen und deren Anschlüsse vor Benutzung einer Sichtkontrolle?
- Wird die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung verwendet, z. B. Gehörschutz, P2-Atemschutzmaske, Schutzbrille, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe und Helm mit Gesichtsschutz?
- Werden die Beschäftigten regelmäßig darauf hingewiesen, dass das Überbrücken von Schutzeinrichtungen verboten ist?
- Werden die bei der Bearbeitung auftretenden Holzstäube mit geeigneten Industriestaubsaugern abgesaugt und sind das Leeren des Auffangbehälters und der Wechsel des Filters staubfrei möglich?
- Ist sichergestellt, dass handgeführte Maschinen und zugehörige Absauggeräte regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden?
- Sind die Beschäftigten darüber informiert, dass defekte Handmaschinen nicht eigenmächtig repariert werden dürfen, sondern durch Fachleute?
- Achten die Beschäftigten darauf, dass sie einen sicheren Stand haben, die Werkstücke sicher aufliegen oder festgespannt sind und Handmaschinen mit beiden Händen sicher geführt werden?
- Sind die Beschäftigten über die erhöhte elektrische Gefährdung beim Arbeiten in feuchter Umgebung und die speziellen Schutzmaßnahmen informiert?
- Wissen die Beschäftigten, dass bei Arbeiten auf Leitern auf Grund unerwartet auftretender Kräfte und Maschinenbewegungen ein hohes Unfallrisiko besteht und daher Gerüste verwendet werden sollten?
- Ist den Beschäftigten bekannt, dass in explosionsfähiger Atmosphäre keine elektrischen Schleifmaschinen für den Lackzwischenschliff betrieben werden dürfen, da diese als Zündquelle wirken können?
- Sind die Beschäftigten angewiesen, auf Bau- und Montagestellen grundsätzlich mobile Fehlerstromschutzeinrichtungen (PRCD) zu verwenden?
- Wie wird erreicht, dass Schutzeinrichtungen nicht demontiert und die festgelegten Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Handmaschinen eingehalten werden?
- Werden bei der Beschaffung neuer Handmaschinen für die Holzbearbeitung die Gesichtspunkte Ergonomie, Lärm- und Vibrationsvermeidung und geringe Staubemissionen berücksichtigt?
Quelle: www.sifa-news.de
Autor: Stefan Johannsen, Diplom Biologe