Erlaubnisschein bei feuergefährlichen Arbeiten – Bränden vorbeugen

Bei feuergefährlichen Arbeiten wie Trennschleifen, Löten, Schweißen, Flexen, Heißklebearbeiten, Auftauen, Löten in einem Betrieb muss ein Erlaubnisschein für die feuergefährlichen Arbeiten vorliegen bevor derartige Arbeiten beginnen.
Dieses gilt sowohl für eigene Beschäftigte als insbesondere auch für Fremdfirmen; alleine aus Regressgründen ist dies zwingend notwendig. Jederzeit muss von den ausführenden Beschäftigten belegbar sein, wann und wo feuergefährliche Arbeiten stattfinden und durch wen diese in welchem Zeitraum ausgeführt werden sollen. Bei Schweißarbeiten muss z.B. eine Schweißerlaubnis vorliegen.

In einem Erlaubnisschein werden vom Betriebsleiter oder von einem Beauftragten die Schutzmaßnahmen und Hinweise für die Durchführung der feuergefährlichen Arbeiten festgelegt. Dabei ist zu gewährleisten, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, ggf. Landesverordnungen zur Verhütung von Bränden und die Sicherheitsvorschriften der Versicherer zu beachten und zu überwachen sind. Besondere Vorkommnisse müssen seitens der ausführenden Beschäftigten umgehend an den Auftraggeber gemeldet werden. Die Alarmierungskette sowie Kontrollintervalle für die Brandwache müssen zuvor festgelegt sein. Bei Nichteinhaltung sollte sanktioniert werden.

Einer Brandentstehung von feuergefährlichen Arbeiten kann vorgebeugt werden durch:

  •  Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, in Einem zuvor festgelegten Umkreis – soweit erforderlich auch in angrenzenden Räumen
  •  Abdecken der gefährdeten brennbaren Gegenstände (z. B. Holzbalken, Holzwände und -fußböden, Kunststoffteile usw.)
  •  Abdichten der Öffnungen (z. B. Wand- und Deckendurchbrüche), Fugen und Ritzen und sonstige Durchlässe mit nichtbrennbaren Stoffen
  •  Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen
  •  Prüfung der einzusetzenden Arbeitsgeräte ( defekte im Vorwege aussortieren)
  •  Beseitigen der Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen, ggf. Stäube
  •  Bereitstellen einer Brandwache mit gefüllten Wassereimern, besser noch Feuerlöscher, oder mit angeschlossenem Wasserschlauch/Hydrant mit angeschlossenem Löschschlauch
  •  sonstige Maßnahmen

Hinweise kann man unter Umständen auch in einer speziellen Betriebsanweisung finden.
Entsprechende Löschgeräte, -mittel müssen zuvor ausgewählt werden und bereitstehen, insbesondere:

  •  Feuerlöscher mit Wasser/ CO2/ Pulver/ Schaum (entsprechende kg Zahl)
  •  gefüllte Wassereimer/Kübelspritze
  •  angeschlossener Wasserschlauch
  •  Hydrant mit angeschlossenem Löschschlauch
  •  Wassergefüllter Eimer
  •  Alarmierung der Feuerwehr (112 europaweit, bzw. 0-112 oder 9-112 entsprechend betrieblicher Organisation)

Erlaubnisschein in mehrfacher Ausfertigung
Am besten es wird die mehrfache Ausfertigung des Erlaubnisscheins berücksichtigt:

  •  eine für Auftraggeber (Betriebsleiter oder dessen beauftragte verantwortliche Person),
  •  Abteilungsleiter
  •  eine für ausführende Firma und
  •  eine ggf. für Brandposten, Brandwache

Nach Abschluss der Arbeiten und Kontrollen, ggf. Erfolgskontroll-, bzw. Freimessungen kann der Bereich wieder freigegeben werden.

Quelle: www.sifa-news.de
Autor: Stefan Johannsen, Dipl.-Biologe