Betriebliches Abfallkonzept - Unfälle verhindern, reibungslosen Entsorgungsablauf gewährleisten

Anfallende betriebliche Abfälle, wie leere (Gefahrstoff-)gebinde, Pappe, Papier, Folie, biologische und gefährliche Abfälle sollten in Art, Umfang, Menge, anfallende Orte, in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung unter Einbeziehung der Verkehrswegeregelungen erfasst und in einem Abfallkonzept mit dem Ziel eines ordnungsgemäßen, rechtskonformen und reibungslosen Entsorgungsablaufs betrachtet und bewertet werden.

Auf folgende Punkte sollten Sie im Rahmen der Erstellung eines Abfallkonzeptes achten:

  •  Es wurde ein eindeutiges, allen bekanntes Abfallkonzept erstellt, wie und wo Abfälle gesammelt, getrennt und zur Entsorgung bereitgestellt werden.
  •  Das Abfallkonzept erfasst alle im Betrieb anfallenden Abfälle und Orte.
  •  Es wird bereits bei der Materialbeschaffung darauf Wert gelegt, dass nicht zu viel Abfall (z. B. Verpackungsabfall) anfällt, bzw. rechtskonform mit dem anfallenden Abfall umgegangen wird.
  •  Es gibt einen Hauptverantwortlichen „Abfallbeauftragter“)für das betriebliche Abfall-/Entsorgungshandling, der/die für die richtigen Hinweise, Beschriftungen auf den Sammelcontainern, Müllpressen, (zeitweisen) Absperrungen, Einweiser, Tragen von Warnwesten, Schlüssel etc. sorgt.
  •  In jedem Arbeitsbereich stehen genügend und ausreichend große Abfall-Sammelbehälter zur Verfügung. Die Orte sollten farblich abgegrenzt bzw. gekennzeichnet sein.
  •  Die Sammelbehälter sind korrekt und verwechslungssicher gekennzeichnet.
  •  Alle Beschäftigten wissen, was wo gesammelt wird.
  •  Die Einweisung von Fremdfirmen, insbesondere neue Mitarbeiter/innen, ist im Vorwege oder bei Änderungen sichergestellt.
  •  Als gefährlich eingestufte Abfälle, z. B. Behälter mit Säure-/Laugenresten, Leuchtstoffröhren, Altöl, Lösemittel usw., werden getrennt in geeigneten Behältern gesammelt (beständig, ausreichend fest, eindeutig mit Gefahrenmerkmalen gekennzeichnet).
  •  Abfälle werden umgehend aus den Arbeitsbereichen entfernt, um unnötige Gefährdungen (z. B. durch entzündliche Flüssigkeiten, scharfkantige Scherben) zu vermeiden.
  •  Es wird darauf geachtet, dass Abfallbehälter nicht im Verkehrsweg stehen und keine Fluchtwege versperren.
  •  Es ist genau festgelegt, wer für den Abtransport voller Abfallbehälter zur Müllsammelstelle verantwortlich ist.
  •  Die Verantwortlichen wissen, welche persönliche Schutzausrüstung sie beim Abfalltransport tragen müssen und wie sie mit gefährlich eingestuften Abfällen umgehen müssen.
  •  Für den Transport zur Müllsammelstelle stehen adäquate Transportmittel zur Verfügung.
  •  Der Weg zur Müllsammelstelle im Freien ist befestigt, frei von Beschädigungen, ausreichend beleuchtet und im Winter frei von Eis und Schnee.
  •  Die Müllsammelstelle ist ausreichend beleuchtet (mindestens 30 Lux) und vor schädlichen Witterungseinflüssen geschützt (z.B. Überdachung).
  •  Der Boden der Müllsammelstelle ist tragfähig, rutschhemmend und frei von Stolperstellen. Flüssigkeiten müssen abfließen können, um im Winter Glatteis zu verhindern.
  •  Die Müllsammelstelle ist mit Besen, Schaufel und gegebenenfalls mit Bindemittelgranulat und/oder mit einem Wasserschlauch ausgerüstet, um Verschmutzungen sofort entfernen zu können.
  •  Volle, besser fast volle Sammelbehälter werden rechtzeitig an den Abfall-Beauftragten gemeldet, damit er die Leerung veranlasst.
  •  Alle an der Müllsammelstelle geltenden Regeln sind in einer allen verständlichen Betriebsanweisung zusammengefasst, die vor Ort ausgehängt ist. Darin ist festgehalten: was wie entsorgt wird, wie man sich richtig verhält, welche Schutzmaßnahmen man beachten muss, was man bei Auffälligkeiten, Störungen, Mängeln, Unfällen tun muss.
  •  Müllpressen werden regelmäßig geprüft und nur von Mitarbeitern in Gang gesetzt und bedient, die im sicheren Umgang damit unterwiesen sind.
  •  Der Anfahrtsweg für die Fahrzeuge der Entsorgungsfirma ist gut ausgeschildert.
  •  Die Fahrer/innen der externen Entsorgungsfahrzeuge sind mit den Regelungen auf dem Betriebsgelände vertraut gemacht.
  •  Das Funktionieren des Abfallkonzepts (z. B. Trennqualität, Behälterkennzeichnung, Sauberkeit und Ordnung an der Müllsammelstelle) wird regelmäßig durch Stichproben überprüft.

Bei der Art der Abfälle sind Lieferanten im Vorwege zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass keine Reach-Anhang XII Stoffe insbesondere in Verpackungsmüll anfallen (z.B. Cadmium in Verpackungen)

Quelle: www.sifa-news.de
Autor: Stefan Johannsen, Dipl.-Biologe