Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung

Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 9. September 2022 vom Bundestag beschlossen und wird zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Wesentliche Aufgaben für Unternehmen sind u.a.:

  • Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept, dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen:
    • die Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen und
    • Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, z.B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und
    • Angebot von Homeoffice.
    • Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen.
    • Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten.
  • Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfquote und Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten beizutragen