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(Video zur Erklärung der Tarifanwendung)
Zeitarbeit ist eine moderne Personaldienstleistung, die als flexibles Instrument aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken ist. Wichtigste Grundlagen sind die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und die gültigen Tarifverträge. Mitarbeiter in der Zeitarbeit erhalten grundsätzlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichem Kündigungsschutz. So gesehen unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit nicht von anderen Arbeitsverhältnissen.
Zum einen ist es ein möglicher Weg aus der Arbeitslosigkeit. Zum anderen bietet Zeitarbeit gerade auch für Berufseinsteiger die Möglichkeit verschiedene Arbeitsbereiche kennen zu lernen und einen Einstieg in die Arbeitswelt zu finden. Leiharbeitern bietet sich bei ihrer Tätigkeit die Möglichkeit Erfahrungen zu sammeln, Kontakte zu knüpfen und Fachkenntnisse zu erwerben. Leiharbeiter gelten bei den Unternehmen oftmals als flexibel und leistungsfähig.
Ja, Sie habe selbstverständlich eine Chance! Es gibt immer Helfertätigkeiten, bei denen man stets etwas Neues dazu lernen kann.
Ja, grundsätzlich ist es in beiderseitigem Einvernehmen möglich.
Nein. Wir bieten interessante Arbeitsangebote für alle Berufsgruppen, so auch für Facharbeiter und Ingenieure.
Wir entlohnen nach dem IGZ-Tarif. Dieser Tarifvertrag regelt die Lohn- und Gehaltsgruppen, Arbeitszeiten und z.B. Sonderzahlungen wie Urlaub- und Weihnachtsgeld. Er schafft Transparenz und ist eine solide Grundlage für die erfolgreiche Arbeitsbeziehung.
Selbstverständlich werden auch in der Zeitarbeit die Mitarbeiter bei der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Unfallversicherung angemeldet und entsprechende Beiträge abgeführt. Alle arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften eines Arbeitsverhältnisses, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen gelten auch in der Zeitarbeit.
Der Mitarbeiter behält den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung auf der Grundlage der tariflichen Mindestarbeitszeit auch für Zeiten, in denen er vom Arbeitgeber nicht beschäftigt wird.
Ein Personaldisponent von Axiom ist Ihr persönlicher Ansprechpartner und betreut sie während ihres Einsatzes beim Kunden. Sie werden und können sich stets über Ihren aktuellen oder geplanten Einsatz informieren.
Da wir uns die Arbeitsplätze stets ansehen sind wir über diese gut informiert. In Ihrer schriftlichen Einsatzanweisung erhalten Sie alle Informationen über Ihren Einsatz beim Kunden. Überlassen werden Sie nur an Kunden wo Sie mit Ihrer beruflichen Qualifikation dem Anforderungsprofil des Kunden entsprechen.
Tischler (m/w)
Rohrschlosser (m/w)
Installateur (m/w)
Heizungsmonteur (m/w)
Heizungsmonteur (m/w)
Installateur (m/w)
Elektriker (m/w)
Montageschlosser (m/w)
Schweißer (m/w)
Elektriker/Elektromontierer (m/w)
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